💶 Mietzahlung und Dauerauftrag auf Teneriffa
So regeln Sie Ihre Mietzahlungen zuverlässig und rechtssicher
Wenn Sie auf Teneriffa zur Miete wohnen, sollten Sie Ihre monatliche Mietzahlung von Anfang an klar und zuverlässig organisieren. Diese Seite informiert Sie über gängige Zahlungsweisen, Daueraufträge, IBAN-Transfers sowie wichtige rechtliche Aspekte, um Missverständnisse oder Verzögerungen zu vermeiden.
📋 Welche Zahlungsformen sind üblich?
Auf Teneriffa ist die Zahlung der Miete per Überweisung auf ein spanisches Konto (IBAN ES) die gängigste und sicherste Methode. Weitere Optionen:
Zahlungsart | Gängigkeit | Empfehlung |
---|---|---|
Dauerauftrag (Überweisung) | ✅ Sehr üblich | Zuverlässig & dokumentierbar |
Barzahlung | ❌ Nicht empfohlen | Nur mit Quittung und im Mietvertrag geregelt |
Lastschrift (Domiciliación) | ✅ Möglich | Muss vom Vermieter aktiv eingerichtet werden |
SEPA-Überweisung aus dem Ausland | ✅ Möglich | Gebühren & Wechselkurs beachten |
🏦 Dauerauftrag einrichten – so funktioniert’s
Wenn Sie über ein spanisches Bankkonto verfügen, können Sie direkt im Online-Banking oder vor Ort einen Dauerauftrag („orden permanente“) einrichten.
Benötigte Angaben:
- IBAN & Name des Vermieters
- Monatliche Mietsumme
- Ausführungsdatum (z. B. jeweils zum 1. des Monats)
- Dauer: unbegrenzt oder befristet (z. B. 12 Monate)
💡 Tipp: Lassen Sie sich die Kontodaten des Vermieters schriftlich geben und bewahren Sie alle Quittungen oder Zahlungsbelege auf.
🌍 Mietzahlung aus dem Ausland
Auch wenn Sie (noch) kein spanisches Konto haben, können Sie Ihre Miete per SEPA-Überweisung aus dem EU-Ausland leisten. Achten Sie dabei auf:
- IBAN & BIC des Vermieters
- Verwendungszweck: z. B. „Alquiler Julio 2025, Calle XY, Name“
- Ggf. Bankgebühren oder Währungsumrechnung
📌 Langfristig ist ein spanisches Konto empfehlenswert – insbesondere bei Mietverträgen über 12 Monate.
⚖️ Rechtliche Hinweise zur Mietzahlung
- Laut spanischem Mietrecht muss die Miete monatlich im Voraus gezahlt werden, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes vereinbart.
- Barzahlungen sollten nur gegen schriftliche Quittung erfolgen.
- Bei verspäteter Zahlung kann der Vermieter rechtliche Schritte einleiten – daher empfiehlt sich ein Dauerauftrag.
- Mietzahlungen über Drittpersonen sollten dokumentiert und im Vertrag erwähnt sein.
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