🚘 Führerschein umschreiben lassen auf Teneriffa

Wann und wie Sie Ihren deutschen Führerschein in Spanien registrieren oder umtauschen sollten

Wenn Sie sich als Ruheständler dauerhaft auf Teneriffa niederlassen, gelten für Ihren Führerschein bestimmte Melde- und Umschreibpflichten. Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über Fristen, Anforderungen und den Ablauf zur Umschreibung Ihres deutschen Führerscheins bei den spanischen Behörden.

🧾 Wer muss den Führerschein umschreiben lassen?

Die Umschreibung ist erforderlich, wenn:

  • Sie sich länger als 6 Monate (183 Tage) pro Jahr in Spanien aufhalten
  • Sie offiziell in Spanien angemeldet sind (residente)
  • Ihr deutscher Führerschein unbefristet oder älter als 15 Jahre ist
  • Sie ein Fahrzeug mit Wohnsitz in Spanien führen möchten

Hinweis: Kurzzeitaufenthalte (z. B. Urlaub, Überwintern < 6 Monate) erfordern keine Umschreibung

📌 Wo wird der Führerschein umgeschrieben?

Die zuständige Stelle ist die spanische Verkehrsbehörde „Dirección General de Tráfico“ (DGT) – in der Regel in:

  • Santa Cruz de Tenerife
  • oder ggf. über eine Gestoría (Verwaltungshilfe)

👉 Termin online vereinbaren (Cita Previa)

🗂️ Erforderliche Unterlagen

  • Original und Kopie des deutschen Führerscheins
  • Residencia oder NIE-Bescheinigung
  • Ausweisdokument (Pass oder DNI)
  • Empadronamiento (Meldebescheinigung – nicht älter als 3 Monate)
  • Ausgefülltes Formular der DGT (Mod. 03)
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühr (ca. 28 €)
  • Medizinisches Gutachten („Psicotécnico“) von einer autorisierten Praxis

📋 Ablauf der Umschreibung – Schritt für Schritt

  1. Cita Previa online vereinbaren
  2. Formular & Unterlagen vorbereiten
  3. Medizinisches Gutachten erstellen lassen
  4. Gebühr online oder vor Ort bezahlen
  5. Termin wahrnehmen bei der DGT
  6. Spanischen Führerschein erhalten (vorläufiges Dokument sofort, Original folgt per Post)

📎 Wichtige Hinweise

  • Der deutsche Führerschein wird eingezogen und an die deutsche Behörde zurückgesendet
  • Der spanische Führerschein ist EU-weit gültig
  • Ein Übersetzer ist nicht notwendig, das Verfahren ist in vielen Fällen auch mit Basis-Spanisch machbar
  • Hilfe durch eine Gestoría ist empfehlenswert, aber nicht verpflichtend

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