🛂 Aufenthaltsrecht und Daueraufenthalt auf Teneriffa
Als EU-Bürger benötigen Sie für den Aufenthalt in Spanien grundsätzlich kein Visum – dennoch gelten bestimmte Melde- und Nachweispflichten, insbesondere bei einem dauerhaften Wohnsitz auf Teneriffa. In dieser Übersicht erfahren Sie, welche rechtlichen Anforderungen Sie erfüllen müssen, um sich legal und dauerhaft auf der Insel aufzuhalten.
✅ Aufenthalt bis zu 90 Tagen
Für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ist keine besondere Registrierung erforderlich. Sie benötigen lediglich:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über Rückreise (z. B. Flugticket) auf Nachfrage
- Unterkunftsnachweis (Hotel, Mietvertrag o. Ä.)
Dies betrifft vor allem Urlaubs- oder Probewohnphasen.
🗂️ Aufenthalt über 90 Tage – was ist erforderlich?
Planen Sie, länger als 90 Tage auf Teneriffa zu bleiben, sind Sie verpflichtet, sich beim Ausländerregister anzumelden und eine “Certificado de registro como residente comunitario” zu beantragen.
Benötigte Unterlagen:
- Gültiger Ausweis oder Reisepass
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (z. B. Rentenbescheinigung, Kontoauszüge)
- Nachweis einer Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)
- Formular EX-18 (Anmeldung als EU-Bürger)
- Zahlungsbeleg Formular 790/012
👉 Sie erhalten ein grünes Dokument im Scheckkartenformat mit Ihrer NIE-Nummer und dem Vermerk „residente“.
📅 Daueraufenthalt nach 5 Jahren
Haben Sie mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Spanien gelebt, können Sie den Daueraufenthalt beantragen.
Vorteile des Daueraufenthalts:
- Unbefristetes Aufenthaltsrecht
- Bessere rechtliche Absicherung (z. B. bei Behördengängen)
- Erleichterter Zugang zu bestimmten staatlichen Leistungen
Voraussetzungen:
- 5 Jahre durchgehender legaler Aufenthalt
- Keine längeren Unterbrechungen von über 6 Monaten pro Jahr
- Nachweis des bisherigen Aufenthalts (z. B. Mietverträge, Meldebescheinigungen, Kontoauszüge)
👉 Beantragung erfolgt ebenfalls über das Formular EX-18, mit dem Vermerk „residente permanente“.
📍 Wo erfolgt die Anmeldung?
Die Anmeldung erfolgt bei der:
Oficina de Extranjería oder Policía Nacional
– Zuständig für den Wohnort auf Teneriffa
– Oft mit vorheriger Terminvergabe (Cita previa) online
📎 Termin online vereinbaren (Cita previa)
💡 Hinweise für Rentner
- Mit einem deutschen Rentenbescheid erfüllen Sie in der Regel die Bedingung „ausreichende finanzielle Mittel“
- Die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt nur für Notfälle – ein S1-Formular sichert reguläre Versorgung
- Daueraufenthalt ist besonders wichtig für Personen, die dauerhaft in Spanien leben und hier ihren Lebensmittelpunkt haben
📄 Nützliche Dokumente und Links
- Formular EX-18 (Anmeldung EU-Bürger)
- Formular 790/012 (Gebührenzahlung)
- S1-Formular bei der Deutschen Rentenversicherung
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Weitere Links
- Auswandern nach Spanien – Kanaren, Balearen oder Festland